Wer keine Erben hat oder einen Teil seines Vermögens einem guten Zweck widmen möchte, kann einen Verein im Testament bedenken. Darauf sollten Sie achten.
Erbe oder Vermächtnis
- Erbeinsetzung: Der Verein wird Erbe – allein oder zusammen mit anderen. Er übernimmt dann alle Rechte und Pflichten, auch die Abwicklung des Nachlasses.
- Vermächtnis: Der Verein erhält einen bestimmten Geldbetrag oder bestimmte Gegenstände. Erben sind andere.
Den Verein eindeutig benennen
Schreiben Sie den vollständigen Namen und die Anschrift des Vereins in Ihr Testament, damit es keine Verwechslung gibt. Für Landoria lautet das zum Beispiel:
Landoria e. V., Uhlandstraße 12, 15370 Fredersdorf-Vogelsdorf
Wünsche festhalten
Sie können im Testament auch Wünsche äußern, etwa wie Ihre Beerdigung gestaltet werden soll oder was mit bestimmten Erinnerungsstücken geschieht. Auf Wunsch kann eine Vertrauensperson als Testamentsvollstrecker darüber wachen, dass alles so umgesetzt wird.
Sprechen Sie vorher mit uns. Wir erklären Ihnen in Ruhe, was wir mit einem Nachlass tun – unverbindlich und vertraulich. Für die rechtliche Gestaltung empfehlen wir einen Notar.
Sie brauchen Hilfe oder möchten einfach mit jemandem sprechen? Schreiben Sie uns an info@landoria.de oder über das Kontaktformular.