Was geschieht mit dem Vermögen eines Menschen, der keine Angehörigen hat? Die Antwort überrascht viele.
Wer erbt, wenn es kein Testament gibt
Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge. Erben sind dann zuerst Ehe- oder eingetragene Lebenspartner und Verwandte – Kinder, Enkel, Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen und auch entferntere Verwandte.
Gibt es niemanden davon, erbt das Bundesland, in dem der Verstorbene zuletzt gelebt hat (§ 1936 BGB). Freunde, Nachbarn oder Menschen, die sich jahrelang gekümmert haben, gehen ohne Testament leer aus.
Mit einem Testament selbst bestimmen
Mit einem Testament legen Sie fest, wer Ihr Vermögen erhält. Es gibt zwei Formen:
- Das handschriftliche Testament. Es muss vollständig von Hand geschrieben und unterschrieben sein. Ort und Datum sollten Sie angeben. Ein am Computer geschriebenes Testament ist ungültig.
- Das notarielle Testament. Sie erklären Ihren Willen vor einem Notar. Das kostet eine Gebühr, schützt aber vor Fehlern und Unklarheiten.
Damit das Testament gefunden wird
Ein Testament nützt nur, wenn es gefunden wird. Sie können es beim Amtsgericht in amtliche Verwahrung geben. Es wird dann im Zentralen Testamentsregister vermerkt und im Todesfall sicher eröffnet. Notarielle Testamente werden immer so verwahrt.
Lassen Sie sich bei der Gestaltung Ihres Testaments von einem Notar oder Fachanwalt für Erbrecht beraten. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung.
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