Bestattungsvorsorge

Wer seine Wünsche für die eigene Bestattung festhält, nimmt Angehörigen schwere Entscheidungen ab. Und wer allein lebt, sorgt dafür, dass der Abschied so wird, wie er es sich wünscht.

Wünsche aufschreiben

Halten Sie schriftlich fest, was Ihnen wichtig ist. Das nennt man Bestattungsverfügung. Darin können Sie zum Beispiel regeln:

  • die Art der Bestattung, etwa Erd- oder Feuerbestattung
  • den Ort, zum Beispiel einen bestimmten Friedhof oder ein bestimmtes Grab
  • die Gestaltung der Trauerfeier: Musik, Texte, Blumen
  • wer benachrichtigt werden soll

Unterschreiben Sie die Verfügung mit Datum und bewahren Sie sie so auf, dass sie schnell gefunden wird. Geben Sie einer Vertrauensperson eine Kopie. Im Testament ist sie schlecht aufgehoben, denn das wird oft erst nach der Beerdigung geöffnet.

Mit einem Bestatter vorsorgen

Viele Bestatter bieten einen Vorsorgevertrag an. Darin legen Sie Ablauf und Kosten schon zu Lebzeiten fest. Lassen Sie sich erklären, wie das Geld abgesichert ist, und vergleichen Sie in Ruhe.

Wer sich kümmert, wenn niemand da ist

Für die Bestattung sind zunächst die Angehörigen verantwortlich. Gibt es keine, veranlasst die Gemeinde eine einfache Bestattung. Wer das nicht möchte, sollte vorsorgen – mit einer Verfügung, einem Vorsorgevertrag oder einer Person seines Vertrauens.

Wir unterstützen Sie gern dabei, Ihre Wünsche aufzuschreiben, und sind auf Wunsch bei Ihrer Beerdigung dabei.


Sie brauchen Hilfe oder möchten einfach mit jemandem sprechen? Schreiben Sie uns an info@landoria.de oder über das Kontaktformular.

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