Nachlass und Testament

Viele Menschen haben keine Angehörigen mehr – oder niemanden, dem sie ihr Vermögen hinterlassen möchten. Hier erfahren Sie, was dann geschieht und wie Sie selbst bestimmen können, wem Ihr Nachlass hilft.

Die verwitterte Eisentür einer alten Familiengruft aus Naturstein

Ohne Testament erbt der Staat

Hinterlässt ein Mensch weder Ehepartner noch Verwandte und auch kein Testament, erbt nach dem Gesetz das Bundesland, in dem er zuletzt gelebt hat (§ 1936 BGB). Das Vermögen fließt dann in den allgemeinen Landeshaushalt.

Mit einem Testament können Sie das ändern. Sie entscheiden, wer erbt – eine Person, die Ihnen nahesteht, oder ein Verein wie Landoria.

Zwei Wege, Landoria zu bedenken

  • Landoria als Erbe einsetzen: Der Verein erbt Ihr gesamtes Vermögen oder einen Teil davon. Wir kümmern uns dann um alles, was zu tun ist – von einem würdigen Abschied nach Ihren Wünschen bis zur Auflösung der Wohnung.
  • Ein Vermächtnis aussetzen: Sie vererben Ihr Vermögen an andere und bestimmen, dass Landoria einen bestimmten Betrag oder einzelne Gegenstände erhält.

Was mit Ihrem Nachlass geschieht

Wir gehen mit dem, was Sie hinterlassen, so um, wie Sie es sich wünschen würden: Persönliche Erinnerungsstücke werden mit Respekt behandelt. Gegenstände, die wir nicht selbst brauchen, verwerten wir sorgfältig. Der Erlös hilft Menschen, die am Ende ihres Lebens allein sind.

So gehen Sie vor

  1. Sprechen Sie mit uns. Wir hören zu, beantworten Ihre Fragen und erklären, was wir mit einem Nachlass tun – unverbindlich und vertraulich.
  2. Lassen Sie sich beraten. Ein Notar oder Fachanwalt für Erbrecht hilft Ihnen, das Testament so zu formulieren, dass es eindeutig ist.
  3. Bewahren Sie das Testament sicher auf. Am sichersten ist die amtliche Verwahrung beim Amtsgericht. Dann wird es im Todesfall sicher gefunden.

Mehr dazu in unseren Ratgebern Nachlass ohne Erben und Ein Testament zugunsten eines Vereins.

Diese Seite gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.